Immer mehr Flottenbetreiber stehen vor der Frage, ob und wie sie E-Fahrzeuge in den Fuhrpark integrieren können. Eine E-Flotte reduziert nicht nur den CO2 Ausstoß, sondern lohnt sich auch aus Kostengründen.

Ute Teufelberger
BEÖ Vorsitzende
Foto: EVN Moser
Steuererleichterungen für Unternehmen
Reine E-Autos sind sowohl von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Sogenannte Plug-In-Hybride sind bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nur für den verbrennungsmotorischen Anteil steuerpflichtig.
Außerdem sind Firmenfahrzeuge mit einem CO2 Emissionswert von 0 g/km und einen Anschaffungspreis von bis zu 40.000 Euro zur Gänze Vorsteuer-abzugsberechtigt. Bei einem Anschaffungswert zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro trifft dies anteilsmäßig zu.
Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, je nach Fahrzeug) auf Null. Davon profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber spart die damit verbundenen Lohnnebenkosten.
Welche Förderungen gibt es?
Seit 1. Juli 2020 gibt es eine massive Erhöhung der Bundesförderung für E-Fahrzeuge und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. So erhält man beim Kauf eines E-PKW 5.000 Euro Förderung, statt bisher 3.000 Euro.
Für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) liegt die Förderung bei 2.500 Euro.
Aufgrund der Corona-krise hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ab 1. September 2020 ein neues Förderprogramm aufgelegt. Unternehmen aller Branchen und Größen erhalten sieben Prozent Zuschuss für Investitionen, und 14 Prozent, wenn es um die Digitalisierung Ökologisierung und Gesundheit geht. Darunter fällt auch die Anschaffung eines Elektro (oder Brennstoffzellen-) Fahrzeugs. Der Brutto-Anschaffungspreis darf dabei 60.000 Euro nicht überschreiten.
Gefördert wird auch die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.
Mit dem Umstieg von Verbrenner- auf E-Fahrzeuge im Fuhrpark setzt ein Unternehmen auch ein sichtbares Zeichen für eine zukunftsfähige Mobilität.
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Weitere Informationen finden Sie unter: www.aws.at, www.beoe.at und www.umweltfoerderung.at