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News für die Ladezone

Tools ratchet straps for cargo load control
Tools ratchet straps for cargo load control
iStock/FactoryTh

Helmuth Schleinzer, Geschäftsführer Sortimo Österreich und Experte für Ladungssicherung des Fuhrparkverbandes Austria im Interview.  

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Helmuth Schleinzer MBA

Geschäftsführer Sortimo Österreich © Foto: Sortimo

Ab Mai 2019 tritt die EU-Richtlinie Ladungssicherung für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen in Kraft. Was ist deren Inhalt und Ziel?

Ziel dieser EU-Richtlinie ist, die regelkonforme Ladungssicherung nun auch bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen bei Unterwegskontrollen zu prüfen. Grundsätzlich gilt, dass die Ladungssicherung ein generelles Kippen oder Umstürzen der Ladung verhindert und folgenden auftretenden Kräften beim Beschleunigen bzw. Abbremsen des Fahrzeuges standhalten muss: in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des Gewichts der Ladung, in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung und entgegen der Fahrtrichtung dem 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung.

Warum waren 3,5-Tonner bislang nicht davon betroffen?

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 zielte primär auf schwere Nutzfahrzeuge ab und wurde Schritt für Schritt um zusätzliche Fahrzeugklassen erweitert. So nun auch ab 20. Mai 2019 für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Wie können solche Sicherungen nun aussehen? Gibt es Vorgaben dazu?

Die Vorgaben sind im Anhang III der EU-Richtlinie niedergeschrieben, aber nicht exakt definiert. So obliegt es ausschließlich den Prüforganen, bei einer Kontrolle Mängel zu erkennen und diese nach drei Kriterien als gering, erheblich oder gefährlich einzustufen.

Welche Unternehmen bzw. Dienstleistungszweige haben besonders darauf zu achten?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen im Einsatz haben. Vom kleinen Handwerker bis zu den internationalen Paketzustellern. Egal, ob Pritsche oder Kastenwagen.

Welche Auswirkungen können Unternehmen durch Beanstandungen bei den Unterwegskontrollen treffen?

Jede vorgenommene Ladungssicherungskontrolle wird in ein europaweites Verkehrsunternehmensregister eingetragen. Je öfter Mängel bei einem Unternehmen festgestellt werden, desto höher sind Geldstrafen zu bemessen. Der Strafrahmen geht bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung für Unternehmen.

Gibt es Veranstaltungen in diesem Jahr dazu?

Am 26.3.2019 veranstaltet der Fuhrparkverband Austria in der Sortimo Niederlassung in Wiener Neudorf ein Ganztagsseminar für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Anmeldungen unter www.fuhrparkverband.at. Ziel ist, für betroffene Unternehmen einfache Kontrollmöglichkeiten aufzuzeigen und die Umsetzung zu schulen.


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